Das neue Infektionsschutzgesetz tritt im Oktober 2022 in Kraft und verpflichtet uns, Patienten nur noch mit FFP2-Atemschutzmasken in die Praxis zu lassen. Bitte haben sie dafür Verständnis und betreten Sie bis auf Weiteres unsere Praxis nur noch mit angelegter Maske. Eine OP- oder Stoffmaske genügt diesen Anforderungen nicht.
Ab sofort gilt bei uns die FFP2 – Maskenpflicht
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Impfneuigkeiten
Die Grippeimpfungen können Sie bei uns ab dem 20. Oktober 2025 erhalten. Kommen Sie dazu einfach in der Praxis vorbei. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Ab dem 60.sten Lebensjahr empfehlen
Gesundheits-Apps
Neuerdings ist es auch möglich Gesundheits-Apps für das Handy auf Rezept zu verschreiben. In unserem Bereich Leistungsspektrum finden Sie eine Aufzählung möglicher Indikationen, für die es solche Apps schon gibt
Digitale eAU – AU für Arbeitgeber auf Wunsch
Arbeitgeber sind in diesem Jahr dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der