Das neue Infektionsschutzgesetz tritt im Oktober 2022 in Kraft und verpflichtet uns, Patienten nur noch mit FFP2-Atemschutzmasken in die Praxis zu lassen. Bitte haben sie dafür Verständnis und betreten Sie bis auf Weiteres unsere Praxis nur noch mit angelegter Maske. Eine OP- oder Stoffmaske genügt diesen Anforderungen nicht.
Ab sofort gilt bei uns die FFP2 – Maskenpflicht
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Digitale eAU – AU für Arbeitgeber auf Wunsch
Arbeitgeber sind in diesem Jahr dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der
Corona – Medikament verfügbar
In der Praxis können Patienten ab 60 Jahren, bei denen ein schwerer Verlauf einer Corona-Infektion zu erwarten ist, auch Paxlovid, ein sogenanntes Virustatikum (ein Medikament gegen Viren) bekommen. Melden sie sich bitte
Sicher durch die Erkältungszeit – bitte an Tests und Masken denken!
Die Erkältungszeit hat begonnen, und viele Patienten klagen über Husten, Schnupfen oder Fieber. Da sich die Symptome von gewöhnlichen Erkältungen, COVID-19, Influenza (Grippe) und RSV-Infektionen stark ähneln können, bitten wir