Das neue Infektionsschutzgesetz tritt im Oktober 2022 in Kraft und verpflichtet uns, Patienten nur noch mit FFP2-Atemschutzmasken in die Praxis zu lassen. Bitte haben sie dafür Verständnis und betreten Sie bis auf Weiteres unsere Praxis nur noch mit angelegter Maske. Eine OP- oder Stoffmaske genügt diesen Anforderungen nicht.
Ab sofort gilt bei uns die FFP2 – Maskenpflicht
29. September 2022
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Der neue bivalente Omikron 4/5 Impfstoff – Jetzt verfügbar
Ab sofort impfen wir in der Praxis mit dem bivalenten Omikron 4/5 Impfstoff. Dieser wird laut Stiko für Menschen ab 60 Jahren zum Boostern empfohlen.
Wir haben jetzt auch Fahrradständer
Für Patienten, die mit dem Fahrrad in die Praxis kommen, steht im Innenhof hinter den Praxisräumen ein Fahrradständer zur Verfügung. Dort können Sie Ihr Zweirad mit einem mitgebrachten Fahrradschloss abschließen.
Impfneuigkeiten
Die Grippeimpfungen können Sie bei uns ab dem 20. Oktober 2025 erhalten. Kommen Sie dazu einfach in der Praxis vorbei. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Ab dem 60.sten Lebensjahr empfehlen