Das neue Infektionsschutzgesetz tritt im Oktober 2022 in Kraft und verpflichtet uns, Patienten nur noch mit FFP2-Atemschutzmasken in die Praxis zu lassen. Bitte haben sie dafür Verständnis und betreten Sie bis auf Weiteres unsere Praxis nur noch mit angelegter Maske. Eine OP- oder Stoffmaske genügt diesen Anforderungen nicht.
Ab sofort gilt bei uns die FFP2 – Maskenpflicht
29/09/2022
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