Arbeitgeber sind in diesem Jahr dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Daher müssen Arztpraxen nicht mehr in jedem Fall ihren Patientinnen und Patienten eine ausgedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) für den Arbeitgeber aushändigen.

Da aber weder alle Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, noch die digitale Infrastruktur des Gesundheitswesen die notwendige Stabilität besitzt, drucken wir Ihnen auf Wunsch eine Kopie für Ihren Arbeitgeber (ohne Krankheitsziffern) aus.

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Die STIKO empfiehlt die vierte Impfung für über 60 jährige und für Jüngere mit geschwächten Immunsystem frühestens 3 Monate nach der Booster – Impfung. Weitere Infos finden sie in unserem Corona-Bereich

Impfneuigkeiten

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Die Grippeimpfungen können Sie bei uns ab dem 20. Oktober 2025 erhalten. Kommen Sie dazu einfach in der Praxis vorbei. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Ab dem 60.sten Lebensjahr empfehlen

Angepasster Corona-Impfstoff (von BioNTech) ist ab sofort verfügbar

Gemäß der aktuellen Empfehlung der STIKO raten wir folgenden Personen zur Auffrischung: sofern die letzte Corona-Impfung oder -Infektion länger als 12 Monate zurückliegt. Weitere Infos finden Sie hier: Aktuelle Corona