Arbeitgeber sind in diesem Jahr dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Daher müssen Arztpraxen nicht mehr in jedem Fall ihren Patientinnen und Patienten eine ausgedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) für den Arbeitgeber aushändigen.

Da aber weder alle Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, noch die digitale Infrastruktur des Gesundheitswesen die notwendige Stabilität besitzt, drucken wir Ihnen auf Wunsch eine Kopie für Ihren Arbeitgeber (ohne Krankheitsziffern) aus.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Explore More

Angepasster Corona-Impfstoff (von BioNTech) ist ab sofort verfügbar

Gemäß der aktuellen Empfehlung der STIKO raten wir folgenden Personen zur Auffrischung: sofern die letzte Corona-Impfung oder -Infektion länger als 12 Monate zurückliegt. Weitere Infos finden Sie hier: Aktuelle Corona

Update: E-Rezept wieder möglich!!!

E-Rezepte

Liebe Patientinnen und Patienten, unser Dienstleister hat doch etwas Gas gegeben und wir können wieder wie gewohnt Rezepte elektronisch ausstellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Ihr Praxisteam

Wir haben jetzt auch Fahrradständer

Für Patienten,  die mit dem Fahrrad in die Praxis kommen, steht im Innenhof hinter den Praxisräumen ein Fahrradständer zur Verfügung. Dort können Sie Ihr Zweirad mit einem mitgebrachten Fahrradschloss abschließen.